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Taxizentralen - Daten und Fakten über Services, Markt und wirtschaftliche Bedeutung

Die 24/7-Servicedienstleister an 365 Tagen im Jahr

Die rund 700 Taxizentralen in Deutschland sind das Bindeglied zwischen dem Fahrgast und dem Fahrer auf der Straße. Sie sind Ansprechpartner bei allen Fragen der Fahrgäste und Servicedienstleister für die Unternehmer. Taxizentralen übernehmen neben der Vermittlung von Taxifahrten eine Vielzahl von Service-Aufgaben.

Dies zum Beispiel stellen die Taxizentralen sicher:

Mehrsprachiges Callcenter-Personal

Rund um die Uhr kürzeste Telefon-Wartezeiten durch intelligente TK-Lösungen.

Alternative Bestellmöglichkeiten wie Autobooking per Knopfdruck, Online-Bestellung, Taxi Deutschland Bestell-App, Facebook Taxi Messenger, WhatsApp-Taxi für Smartphones

GPS/GPRS-gestützte Auftragsvermittlung

Organisation von Personen-/ Sachtransporten, Flughafentransfers, Einkaufsfahrten, Schülerfahrten, Krankenfahrten, Event-Shuttlediensten, eiligen Medikamenten-/ Bluttransporten, KFZ-Überführungen, Fahrzeuglotsen u.v.m.

  • Schienenersatzverkehr, beispielsweise für die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) und die Deutsche Bahn
  • Chipkartenfahrten für Menschen mit Behinderungen im Auftrag des Beförderungsdienstes der Stadt, beispielsweise in Frankfurt
  • Hauseigene Gutscheine, Voucher und umweltfreundliche Kundenkarten
  • Akzeptanz aller gängigen Kredit- und EC-Karten (Maestro), auch kontaktlos
  • Paypal-Zahlung via App Taxi Deutschland
  • Rechnungsfahrten nach Vereinbarung: elektronische Buchung und transparente Rechnungsstellung, auf Wunsch mit Start-/Zieladresse und Kostenstelle


Umweltfreundliches Flottenmanagement

Die Taxivermittlung ist moderner und umweltfreundlicher, als vielen bekannt ist. Die Digitalisierung ist im Taxi seit der Jahrtausendwende Standard. Machine-to-Machine-Vermittlung löst Fahraufträge digital aus, auf Basis von GPS im Taxi minimiert die Software Wartezeiten und Anfahrtswege. Leerfahrten und Standzeiten sind logischerweise die Ausnahme, Hauptlastpunkte stets bestens bedient. In Frankfurt wartet ein Fahrgast im Normalfall nur 3-5 Minuten auf ein Taxi.

Umweltschonend sind nicht Gelegenheitsfahrer in Privatfahrzeugen, sondern Profi-Fahrzeuge im 24/7-Betrieb. Taxiflotten in Deutschland sind nur 3-4 Jahre alt. Während Lobbyisten Mietwagen ohne Rückkehrpflicht fordern – eine Pflicht, die verhindert, dass herumkurvende Mietwagen die Innenstädte verschmutzen – fährt in Wiesbaden bereits eine komplette Taxiflotte aus effizienten Hybridfahrzeugen.

Marktdaten

  • Taxizentralen in Deutschland: rund 700 mit Tausenden Mitarbeitern
  • Taxifahrer in Deutschland: rund 255.000
  • Taxiunternehmer in Deutschland: rund 21.000 Kleinunternehmer, von denen die allermeisten nur ein Fahrzeug besitzen
  • Höchste Taxidichte in Deutschland:
 Hamburg, Bremen und Berlin
 (< 1.000 Einwohner pro Taxi)
  • Niedrigste Taxidichte in Deutschland:
 Thüringen
 (> 3.000 Einwohner pro Taxi)
  • Steuerabgaben und (Sozial-) Versicherungsaufkommen 2015: ca. 1,9 Milliarden Euro

Das Taxigewerbe zahlt seine Steuern und (Sozial-) Versicherungen im Inland. 20 Millionen werden als Gewerbesteuer, 104 Millionen als Einkommenssteuer, knapp über 200 Millionen als Lohnsteuer und 474 Millionen Euro als Umsatzsteuer abgeführt. Auch der Rentenversicherungsträger profitiert von der Wirtschaftskraft des Taxigewerbes: Mehr als eine halbe Milliarde Euro entrichten die Taxiunternehmen als Sozialversicherungsbeiträge.

Voraussetzungen P-Scheinprüfung und das PBefG für Taxifahrten

Alle P-Schein-Voraussetzungen sowie die wichtigen Elemente im PBefG für Taxifahrer, Taxiunternehmer und Taxi-Fahrgäste auf einen Blick.

Sicherheit kostet Geld. Wer in ein fremdes Auto einsteigt, vertraut Leben und Gesundheit dem Fahrer an. Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug vorher durchchecken. Darum lässt der Gesetzgeber dieses Geschäftsmodell bewusst nur nach definierten Standards zu. Ob die Beförderung online zustande kommt, ist dafür unerheblich. Wir erläutern hier die Hintergründe.

Kein P-Schein ohne Gesundheitsprüfung

Nicht jeder Führerscheinbesitzer ist geeignet, berufsmäßig Fahrgäste zu befördern. Führerscheinbesitzer müssen beispielsweise nicht regelmäßig zum Seh- oder Eignungstest. Fahrer mit P-Schein weisen ihre Eignung mit einer Gesundheitsprüfung durch Fachärzte nach. Für den P-Schein prüft die Behörde durch die fachärztliche Gesundheitsuntersuchung, dass ein Fahrer keinen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatte, weder Alkoholiker noch Epileptiker ist. Die Prüfung dient dem Verbraucherschutz. Ins Taxi setzen Sie schließlich Ihr Kind, wenn Sie es nicht selbst fahren können.

Kein P-Schein ohne behördliches Führungszeugnis

Das für den P-Schein erforderliche behördliche Führungszeugnis geht über ein privates Führungszeugnis (wie man es selbst bei den Behörden anfordern kann) deutlich hinaus. Ein privates – kein behördliches – Führungszeugnis führt Gewaltdelikte oder Sexualstraftaten, kleinere Geldstrafen und andere Strafen unter 90 Tagessätze nicht auf. Würde die Prüfung eines Fahrers lediglich auf Basis eines privaten Führungszeugnisses erfolgen, wäre die Eignung des Fahrers und somit die Sicherheit der Fahrgäste nicht vollständig gewährleistet.

Die Ortskundeprüfung

Uber fordert immer wieder die Abschaffung der Ortskundeprüfung mit der Begründung, dass diese durch Navigationssysteme überflüssig wird. Dabei kennen viele Fahrgäste oft nicht die korrekte Adresse. Für Transportwünsche wie „bringen Sie mich schnell ins nächste Krankenhaus“, „zur äthiopischen Botschaft“ oder zum „Frankfurter Hof“ sind Ortskenntnisse erforderlich. In Berlin gibt es doppelt und dreifach vergebene Straßennamen: Ein Navi trifft keine Auswahl. Räumliche Kenntnisse der Stadt – wie man über Hauptverbindungswege von einem Stadtteil in den anderen kommt oder eine Routenplanung aus Kenntnis heraus – kann kein Navi leisten. Zumal ein Navigationssystem ausfallen kann. Wer die Ortskundeprüfung abschaffen will, will Nichtwissen zum Standard erheben, um seine Fahrerbasis zu verbreitern. Die Prüfung ist in der Regel in wenigen Wochen erledigt. Die Ausbildung zum Taxifahrer ist damit keineswegs zu hart. Sie ist viel schneller erworben, als die meisten Ausbildungen in Deutschland.

Fahrzeugprüfung

Das PBefG fordert zur Sicherheit von Fahrer und Fahrgast eine jährliche HU-Fahrzeugkontrolle (Hauptuntersuchung). Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung müssen also jährlich zum TÜV und immer dem aktuellen hohen Sicherheitsstandard entsprechen. Nur so erhalten sie eine Konzession.

Versicherung

In Deutschland gilt im automobilen Verkehr eine Versicherungspflicht, die dem Schutz des Geschädigten dient: Wer von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt wird, hat einen Direktanspruch und kann sich direkt an die Versicherung des Fahrzeughalters wenden. Bei gewerblicher Personenbeförderung gilt ein besonderer Tarif, der das höhere Risiko deckt. Darum ist die von Taxiunternehmen bereitgestellte Versicherung umfangreicher und bis zu achtmal teurer als eine, die private Fahrer abschließen. Privatfahrern, die für einen App-Anbieter fahren, droht die fristlose Kündigung ihrer Kfz-Haftpflicht, denn die geänderte Nutzungsart stellt für den Versicherer eine Gefahrenerhöhung dar.

Fahren ohne P-Schein? Hohe Ordnungs- und Strafgelder

Wer ohne P-Schein Fahrgäste in nicht genehmigten Fahrzeugen befördert, riskiert viel. Er erhält einen Punkt in Flensburg, ihm drohen Versicherungsprobleme und Wettbewerbsverfahren mit Taxifahrern.

Außerdem drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld sowie ein Bußgeld, das bis zu 20.000 Euro je Fahrt betragen kann. An diesen sehr hohen Buß- und Ordnungsgeldern lässt sich ablesen, dass der Gesetzgeber die Bevölkerung vor illegalen Fahrdiensten schützen will. Aus gutem Grund, denn wer in ein Auto steigt, vertraut dem Fahrer Leib und Leben an. Die Fahrt muss sicher sein – auch wenn sie nur zehn Minuten dauert.

Gut zu wissen: Bußgeldbescheide über 200 Euro werden im Gewerbezentralregister erfasst. Will man sich später einmal selbständig machen, drohen weitere Probleme. Riskant ist das Fahren ohne P-Schein natürlich auch wegen eines möglichen Führerscheinentzugs. Wegen all dieser Gründe hat die Stiftung Warentest darum von solchen Fahrten abgeraten.

Warum das PBefG Taxikonzessionen vorschreibt

Der Taxiservice ist per Definition Teil des ÖPNV und im Interesse der Öffentlichkeit stark reguliert. Mit einer Konzession erhalten Fahrer die Erlaubnis, einen Taxiservice anzubieten, sowie die Pflicht, diesen 24/7 zur Verfügung zu stellen. Behördlich festgesetzte Preise schützen Fahrgäste vor Wucher. Taxifahrer erwirtschaften sich ein Einkommen, welches bekanntermaßen nur knapp am Mindestlohn liegt. Die Gesellschaft hat sich gerade – zu Recht – auf diesen geeinigt. Taxifahrer mit Konzession unterliegen zudem einer Beförderungspflicht: Sie müssen jeden Fahrgast mitnehmen.

Tarifpflicht – der Sinn hinter festgesetzten Taxitarifen

Taxifahren hat der Gesetzgeber bewusst ohne Profit konzipiert. Dabei legen nicht Unternehmen, sondern Behörden einen Tarif fest: Rabatt und Preisaufschlag sind verboten. Solches Entkoppeln vom Markt finden manche altmodisch. Wie sieht es aber aus, wenn die Nachfrage den Preis bestimmt? Es war in New York City Silvester schon billiger, Helikopter zu fliegen, als mit Uber zu fahren. Bei Regen kann sich der Normalbürger in der Metropole keine Uber-Fahrt mehr leisten. Zudem sind ohne fixen Taxitarif umweltschädliche Flatrates möglich, die zu einer erheblichen Zunahme von Individualverkehr führen würden. Der Tarif sichert Verbrauchern die preiswerte Fahrt von A nach B – auch bei Regen oder zu Messezeiten.

Geht es auch ohne Konzessionen?

Es gibt in Deutschland nur drei Städte, in denen die Zahl der Taxis nicht durch eine Vergabe von Konzessionen gedeckelt ist: Berlin, Hamburg und Wiesbaden. In den Großstädten Berlin und Hamburg herrscht daher sehr starker Wettbewerb. Während in Essen ein Taxi 1.067 Einwohner versorgt und in Köln 860 Einwohner, sind es in Berlin nur 446 und in Hamburg 553 Einwohner je Taxi (Quelle: Strukturdaten auf bzp.org,). Der härtere Wettbewerb ermöglicht oft keinen auskömmlichen Verdienst. Fahrgäste erkennen das daran, dass die Fahrzeuge häufig älter und weniger gut gepflegt als im Bundesdurchschnitt. Die meisten eingesetzten Taxis und Mietwagen sind ca. zwei bis vier Jahre alt. Sie erfüllen damit die aktuellen Emissionsgrenzen.

Warum darf ich per Mitfahrgelegenheit Menschen befördern?

Bei einer Mitfahrgelegenheit bestimmt der anbietende Fahrer den Zeitpunkt und das Fahrtziel der Fahrt. Der Fahrgast passt sich dem an. Ein Beförderungsentgelt darf die Betriebskosten der Fahrt decken, aber nicht übersteigen. Wer mehr verlangt, handelt im Grunde nicht legal. Je nach Fahrzeugtyp können die Betriebskosten variieren (z. B. 0,15 – 0,35 Euro je Kilometer). Wer Personenbeförderung nicht „zum Eigenbedarf“, sondern mit Gewinnabsicht betreiben will, benötigt einen P-Schein.

Die Kosten hinter den Vorschriften des PBeFG

  • Anforderungen und Kosten für Taxi-/ Mietwagenunternehmer:
  • Das Fahrzeug muss angeschafft und versichert sein.
  • Das Fahrzeug benötigt eine jährlich zu erneuernde Zulassung als Mietwagen.

  • Bestandteile und Kosten für jeden Fahrer für den Personenbeförderungsschein:
  • Antragstellung bei der Behörde für P-Scheinprüfung/Ortskenntnisprüfung:
 ca. 40 Euro
  • Schulung für die Ortskenntnisprüfung:
 200 - 300 Euro
  • Prüfungsgebühr Ortskenntnisprüfung IHK: 57 Euro (in Frankfurt)
  • Ärztliches Attest: ca. 150 Euro
  • Behördliches Führungszeugnis: ca. 25 Euro
  • Insgesamt: ca. 525 Euro

  • Mietwagenkonzession beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde: ca. 325 - 350 Euro
  • Sach- und Fachkundeprüfung ein Unternehmen führen zu können, bei der IHK: Prüfungsgebühr ca. 150 - 215 Euro (je Behörde unterschiedlich)
  • Behördliches Führungszeugnis: ca. 25 Euro
  • Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 25 Euro
  • Zwangsmitgliedschaft bei der IHK: Jahresbeitrag: ca. 100 - 150 Euro (abhängig vom Gewinn des Unternehmers)
  • Steuerberaterkosten ca. 1.200 Euro
  • Anschaffungskosten: 20.000 - 40.000 Euro (je nach Fahrzeugtyp)
  • Fahrzeugversicherung: ca. 4.000 – 6.000 Euro Jahresgebühr bei neuen Mietwagen-/Taxifahrern (später kommt ein Schadensfreiheitsrabatt hinzu)
  • TÜV inkl. BU-Kraft-Abnahme: 120 Euro (jährliche Kosten)
  • Eichkosten für Wegstreckenzähler im Mietwagen: 60 Euro (jährliche Kosten)

  • Gesamtkosten im ersten Jahr: ca. 8.605 Euro (ohne Anschaffungskosten f. Fahrzeug)